Diese Woche erklärten sich Rat und Kommission zur Rechtsstaatlichkeitskonditionalität im Rahmen der Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR).

Über zwei Jahre wurde darum gerungen, die EU-Mittelvergabe von der Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedsstaat abhängig zu machen. Das Parlament forderte bereits im Januar 2019 die Kompetenz der EU, Bedingungen für den Zugang zu Mitteln aus dem EU-Haushalt an die Rechtsstaatlichkeit des jeweiligen Mitgliedsstaats zu knüpfen.

Eine Aussetzung, Verringerung oder Beschränkung von Finanzmitteln im gegebenen Fall soll nicht nur den Unionshaushalt im Interesse der Bürger schützen, sondern auch das Wertefundament der Union. Langfristig soll durch diesen Mechanismus u.a. Korruption bekämpft und auch die Presse- und Medienfreiheit geschützt werden.

Am 30.09.2020 konnte sich der EU-Rat auf eine gemeinsame Position zu einer Verknüpfung der Rechtsstaatlichkeit mit der EU-Mittelvergabe verständigen. Durch den Abschluss der Beratungen der Mitgliedsstaaten im Rat konnten nun die Verhandlungen im Parlament beginnen. Die sogenannten Trilogverhandlungen, in denen Kommission Parlament und Rat vermittelnde Lösungen suchen, sollen schnell zu einer Einigung führen. In der vergangenen Woche wurde sodann ein Mechanismus zur Rechtsstaatlichkeitskonditionalität vom Rat angenommen, über den die Abgeordneten am Montag diskutierten.

Ein weiteres Thema war der erste jährliche Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission, der vergangene Woche vorgelegt wurde und Versäumnisse nicht nur in Polen und Ungarn feststellte, sondern ebenso in Malta, in Rumänien, in der Slowakei und in Bulgarien.

Für CDU und CSU ist klar: die Rechtstaatlichkeit ist ein, wenn nicht das entscheidende Fundament unserer europäischen Werteordnung. Recht und Gesetz zu achten ist für unser gegenseitiges Vertrauen und damit für das Funktionieren der EU essenziell. Das gilt insbesondere auch für alle staatlichen Organe, auch wenn diese durch demokratische Wahlen besetzt sind. Wir stellen mit Sorge fest, dass es in den vergangenen Jahren in dieser Hinsicht in einigen Mitgliedsstaaten leider beunruhigende Entwicklungen gab und setzen uns weiterhin dafür ein, dass es EU-Mittel nur für diejenigen geben darf, die alle Kriterien eines funktionierenden Rechtsstaats erfüllen.