Neue EU-Verordnung: „Europäische Digitale Identität“
Seit Ende Februar ist es beschlossene Sache: Mit einem europaweit gültigen digitalen Identitätsausweis sollen sich EU-Bürgerinnen und Bürger zukünftig bei elektronischen Transaktionen ausweisen, rechtliche Dokumente unterzeichnen oder ein Bankkonto eröffnen