Seit Ende Februar ist es beschlossene Sache: Mit einem europaweit gültigen digitalen Identitätsausweis sollen sich EU-Bürgerinnen und Bürger zukünftig bei elektronischen Transaktionen ausweisen, rechtliche Dokumente unterzeichnen oder ein Bankkonto eröffnen können.

Dies hat das Europäische Parlament während der zweiten Plenarsitzungswoche in Straßburg mit der Verordnung „im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität“ beschlossen. Neben dem digitalen Identitätsausweis können auch weitere Dokumente, wie ein Führerschein oder ein Universitätszeugnis, in einer europäischen digitalen Brieftasche gespeichert werden.

Die Europäische digitale Identität und Brieftasche sollen das Leben und Arbeiten in der Europäischen Union erleichtern. Ein konkretes Beispiel: Studierende aus Deutschland können sich künftig mit ihrer e-ID online in einer spanischen Universität einschreiben. Ein wichtiger Punkt des Vorhabens war vor allem für uns als CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament das Thema Sicherheit. Wenn die e-ID eingesetzt wird, erhöht sich damit auch das Sicherheitsniveau im Online-Handel: Ein Weinhändler kann beispielsweise über die e-ID das Mindestalter der Online-Kundinnen und Kunden abfragen, bevor er seine Produkte verkauft.

Wichtig ist mir, dass mit der „Europäischen digitalen Identität“ die Chancen der Digitalisierung genutzt werden, aber dennoch Rücksicht auf ältere Menschen genommen wird. Keine EU-Bürgerin- und kein Bürger soll dazu gezwungen werden, den europäischen digitalen Identitätsausweis zu nutzen, wenn er das nicht möchte. Gefordert sind in Sachen Umsetzung sowieso zunächst die EU-Mitgliedstaaten. Bleiben Sie über meinen Newsletter auch hierzu weiterhin im Bilde.