Im Juli 2020 hat der Europäische Rat eine Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen (2021-2027) erzielt. Damit der Eigenmittelbeschluss, der die Rechtsgrundlage für die Einnahmequellen des EU-Haushalts darstellt, vom Rat angenommen werden kann, bedarf es einer legislativen Stellungnahme des Parlaments. Das Parlament hatte bereits verlauten lassen, dass es dem mehrjährigen Finanzrahmen nicht ohne Reformen im EU-Finanzierungssystem zustimmen könne. Der Haushaltsausschuss forderte in seinem Bericht neue Einnahmequellen und zumindest die Deckelung der Kosten des im Juli beschlossenen Aufbauplans Next Generation EU. Zudem sollen weitere Einnahmequellen für die Europäische Union geschaffen werden: eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, Besteuerung digitaler Dienste, eine Finanztransaktionssteuer, Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem, ein Beitrag, der auf nicht wiederverwerteten Kunststoffverpackungsabfällen basiert, eine Kohlenstoff-Grenzsteuer. Für die Einführung der neuen Einnahmequellen fordert das Parlament einen rechtsverbindlichen Kalender. Das Parlament hat sich auch erneut für die Abschaffung aller Haushaltsrabatte und -korrekturen ausgesprochen, die nur einigen EU-Ländern zugutekommen. Diese Woche stimmte das Parlament dem Beschluss des Rates zur Aufnahme von Eigenmitteln in seiner legislativen Stellungnahme mit großer Mehrheit zu. Die Kommission kann nun 750 Milliarden Euro in Anleihen an den Kapitalmärkten aufnehmen und im Sinne des Aufbauplans Next Generation EU investieren. Der Ko-Berichterstatter José Manuel Fernandes (EVP) betonte die große Bedeutung dieser Stellungnahme: „Heute hat das Europäische Parlament Geschichte geschrieben. Seit 32 Jahren wurden keine neuen EU-Eigenmittel eingeführt. Nie zuvor hat die Kommission in den Finanzmärkten Kredite in dieser Größenordnung aufgenommen“. Die Abstimmung des Parlaments ermöglicht es nun dem Rat, den Eigenmittelbeschluss anzunehmen. Nach der erforderlichen einstimmigen Annahme des Rats kann er von den nationalen Parlamenten der 27 EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Dann könnte der Eigenmittelbeschluss zusammen mit dem neuen mehrjährigen Finanzrahmen im Januar 2021 in Kraft treten. Den angenommenen Text finden Sie hier.