Ein wichtiger Grundstein für die Zukunft der Lebensmittelversorgung in Europa wurde bereits Anfang Februar gelegt: Das Europäische Parlament hat sich während der ersten Plenarsitzungswoche im Februar zur Behandlung von Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken erzeugt wurden, klar zum entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission positioniert, der die Methoden regulieren soll.

Mithilfe von sogenannten neuen genomischen Verfahren, auch neue Züchtungsmethoden genannt, können nachhaltigere und krisenbeständigere Pflanzen entwickelt werden. Diese Verfahren bieten aus meiner Sicht eine große Chance für die Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit, brauchen aber einen dafür passenden Rechtsrahmen.

Im Vorfeld wurden wichtige und berechtigte Bedenken von Biobauern und anderen Landwirten aufgenommen. Die neuen Züchtungsmethoden sollen nicht im Bio-Anbau eingesetzt werden

Warum sind neue Regulierungsvorschriften notwendig? Der aktuelle europäische Rechtsrahmen zum Umgang mit genetisch veränderten Organismen (GVO) wurde vor über 20 Jahren verabschiedet und war daher nicht mehr zeitgemäß. Zum besseren Verständnis: Die Freisetzung von GVO zu Versuchszwecken in die Umwelt, sowie deren Anbau, Einfuhr oder Umwandlung in industriellen Produkten, ist in der Richtlinie 2001/18/EG, auch „GVO-Richtlinie“ genannt, geregelt. Auch die Wissenschaft sieht die geltenden Definitionen der GVO-Richtlinie als veraltet an.

Mein CDU/CSU-Kollege Peter Liese (umweltpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament) führte unseren Standpunkt Anfang Februar weiter aus: „Neue genomische Techniken können einen wesentlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Resilienz unseres Ernährungssystems leisten. Sie ermöglichen die Entwicklung verbesserter Pflanzensorten mit Eigenschaften wie Klimaresistenz, Schädlingsresistenz und höheren Erträgen, und das präziser und schneller als herkömmliche Methoden. Es ist entscheidend, dass wir Innovationen in der Landwirtschaft fördern, um den Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen.“

Bereits Ende Januar hatte der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) im Europäischen Parlament daher den Vorschlag der Europäischen Kommission angenommen.

Dieser beinhaltet im Kern drei Ergebnisse:

  • Es wird zwischen zwei Arten von gentechnisch veränderten Organismen unterschieden, NGT1 und NGT2.
    • Pflanzen der Kategorie NGT1 sollen bis zu einem festgelegten Maß an Größe und Anzahl von Veränderungen als konventionelle Pflanzen betrachtet werden. Um für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin größtmöglich Transparenz zu schaffen, soll eine Liste mit den Pflanzen dieser Kategorie im Internet veröffentlicht werden.
    • NGT2-Pflanzen, werden weiterhin verpflichtend auszuweisen sein. Die dafür zu Grunde liegende GVO-Richtlinie gehört zu den strengsten der Welt, insbesondere auch im Blick auf die notwendigen Zulassungsverfahren.
  • Darüber hinaus werden die neuen Züchtungsmethoden im Bio-Anbau nicht eingesetzt
  • Auch Patente für NGT-Pflanzen werden generell nicht vergeben

Nun müssen sich noch die EU-Mitgliedstaaten positionieren, bevor die endgültigen Verhandlungen zwischen Europaparlament und Rat für den neuen Rechtsrahmen beginnen können. Ich halte Sie hierzu gerne auf dem Laufenden.