Mit der Europäischen Bürgerinitiative wurde ein wichtiges Instrument geschaffen, um die direkte politische Partizipation in der Europäischen Union zu fördern. Sieben Jahre nach dessen Einführung war es nun an der Zeit, das Instrument nochmals genau unter die Lupe zu nehmen und Verbesserungen vorzunehmen.

Seit der Einführung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) im Jahr 2012 durch den Vertrag von Lissabon, können sich EU-Bürger grenzüberschreitend zusammenschließen, um ein Gesetzgebungsverfahren anzustoßen. Die Bürger können so Debatten auf europäischer Ebene anregen und indirekt an der Gestaltung der Agenda der EU-Institutionen mitwirken.

Seit der Einführung vor fast sieben Jahren haben mehr als 9 Millionen Menschen aus allen 28 Mitgliedstaaten an Europäischen Bürgerinitiativen mitgewirkt. Vier Initiativen wurden bisher erfolgreich registriert, was bedeutet, dass jeweils mindestens eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben Mitgliedstaaten die Initiative unterstützt hat. Die folgenden Initiativen waren bislang erfolgreich:

In allen Fällen trug die Europäische Bürgerinitiative dazu bei, große Aufmerksamkeit für das jeweilige Thema zu schaffen und weitere Debatten auf politischer Ebene anzustoßen. Jedoch äußerten im Laufe der Jahre viele Akteure Bedenken im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit und Benutzerfreundlichkeit der EBI. Auch die Kommission sah im Rahmen ihrer Überprüfung im Jahr 2017 Verbesserungsbedarf, sodass sie einen Gesetzesentwurf zur Überarbeitung der Europäischen Bürgerinitiative vorlegte. Dieser Entwurf wurde nun abschließend diskutiert und abgestimmt. Mit der breiten Zustimmung des Europäischen Parlaments endete ein mehrjähriger Überprüfungsprozess der Initiative, welchen die EU-Kommission zu einem ihrer Schwerpunkte erklärt hatte.

Welche Veränderungen bringen die neuen Regelungen nun mit sich? Es ist vor allem vorgesehen, das bisherige Verfahren zu vereinfachen und die Benutzerfreundlichkeit zu steigern. So sollen noch mehr Bürger die Möglichkeit bekommen eine Bürgerinitiative zu starten oder zu unterstützen. Dazu gehört unter anderem, dass die Kommission innerhalb von sechs Monaten zur jeweiligen Initiative Stellung nehmen und detailliert darlegen muss, wie sie weiter verfahren wird. Darüber hinaus werden neue, benutzerfreundliche Online-Funktionen eingerichtet, die es erleichtern eine Initiative zu starten und zu betreuen. Unterschriften können mittels eines kostenlosen Online-Services in jeder offiziellen Sprache der EU gesammelt werden. Ein weiterer Aspekt, gegen den sich einige Mitgliedstaaten lange gesperrt hatten, betrifft das Mindestalter für Unterzeichner. Künftig sind die Mitgliedstaaten dazu angehalten, das Mindestalter zur Teilnahme auf 16 (statt 18) Jahre zu senken.

Weitere Informationen zur Europäischen Bürgerinitiative finden Sie unter http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/welcome