Nach einer Debatte am Plenarmontag, verabschiedete das EU-Parlament am Plenardienstag mit einer überwältigenden Mehrheit die mit den EU-Ländern Ende 2022 getroffenen Vereinbarungen zu mehreren wichtigen Rechtsvorschriften als Teil des Pakets “Fit for 55 in 2030“.

Dabei handelt es sich um den EU-Plan, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 im Einklang mit dem europäischen Klimagesetz um mindestens 55% gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.

Meines Erachtens wird das Gesetz dem Kampf gegen den Klimawandel in Europa einen massiven Schub nach vorne geben und unseren Kontinent damit endgültig zum globalen Vorreiter in Sachen Klimaschutz machen. Tatsächlich ist die Einigung, die das EU-Parlament, die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission Ende vergangenen Jahres gefunden haben, von historischer Dimension. Das Herzstück der neuen Regeln ist dabei das sogenannte „Emissionshandelssystem (EHS)“.

Mit der Einigung über die Reform des Emissionshandelssystems werden die Ziele für 2030 erhöht, die kostenlosen Zertifikate für Unternehmen schrittweise abgeschafft und ein eigenständiges EHS für den Straßenverkehr und Gebäude geschaffen, das bis 2027 einen bestimmten Preis für Emissionen aus diesen Bereichen festlegt.

„Der Emissionshandel ist das Kernelement des Fit-for-55 Pakets und bringt 25-mal so viel für die CO2-Reduktion bis 2030 wie die umstrittene Regelung zum CO2-Ausstoß von PKWs. Ich bin optimistisch im Blick auf die Abstimmung im Ministerrat nächste Woche, auch wenn es durch das Verhalten der Ampel bei CO2-PKW in Europa zu Turbulenzen gekommen ist.“, so Peter Liese, umweltpolitischer Sprecher und Berichterstatter der EVP-Fraktion – meiner Fraktion im EU-Parlament.

Nun kommt es darauf an, die Beschlüsse auch richtig umzusetzen und genau zu kontrollieren. Dabei ist besonders wichtig, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Verpflichtung nachkommen, die Mittel zielgerichtet auszugeben. Es gibt nicht nur europäische Mittel (Innovations-und Modernisierungsfonds), die wir erheblich aufgestockt haben. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen auch die nationalen Einnahmen aus dem EHS für bestimmte Zwecke ausgeben.

Das heißt diese Mittel dürfen nicht in den nationalen Haushalten verschwinden, sondern müssen für den Umbau zur Klimaneutralität verwendet werden. Als Beispiele kann ich Ihnen hier den Ausbau von erneuerbaren Energien oder Ausgaben für neue Technologien in der Industrie wie CO2– Lagerung bzw. Nutzung von CO2 nennen.

Wichtig war uns als EVP-Fraktion besonders, dass die Verabschiedung der europäischen Gesetzgebung für deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher sowie den deutschen Mittelstand keine zusätzliche Belastung mit sich bringt, da ein solches System in Deutschland bereits existiert.

Für die deutsche Industrie ist die jetzige Einigung besonders im Hinblick auf den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission besonders positiv. Die für Deutschland so wichtige Stahlindustrie wird deutlich mehr kostenlose Zertifikate erhalten, als im ursprünglichen Kommissionsvorschlag vorgesehen.

Ein weiteres Schutzelement zur Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie ist der CO2-Grenzausgleichsmechanismus, der am Plenardienstag ebenfalls angenommen wurde. Der Mechanismus regelt die Importe von Unternehmen aus Drittstaaten, die sich nicht an die hohen EU-Klimastandards halten müssen und somit billiger produzieren können. Sie sollen zukünftig mit einer Abgabe belegt werden.

Dieser Grenzausgleichsmechanismus wurde auch deshalb eingerichtet, um Anreize für Nicht-EU-Staaten zu schaffen, ihre Klimaziele zu erhöhen. Außerdem wird so sichergestellt, dass die Klimabemühungen der EU nicht dadurch untergraben werden, dass die Produktion aus der EU in Länder mit weniger ehrgeizigen Klimazielen verlagert wird.

Wir schaffen also mehr Fairness, da sich fortan alle Europäer und unsere Nachbarn gleichermaßen am Klimaschutz beteiligen.

Zudem gaben die EU-Abgeordneten grünes Licht für einen Klimasozialfonds, mit dem die sozialen Folgen der Klimaschutzmaßnahmen abgefedert werden sollen. Die Nutzung der Mittel soll insbesondere nach sozialen Kriterien geschehen. Das ist nicht nur im Klimasozialfonds festgeschrieben, sondern gilt auch für alle weiteren Einnahmen aus dem EHS.

Konkret wird der Klimasozialfonds finanziell schwächeren Haushalten, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzern dabei helfen, die besonders von Energie- und Mobilitätsarmut betroffen sind. Sobald er vollständig eingerichtet ist, soll der Fonds aus der Versteigerung von EHS-Zertifikaten bis zu einem Betrag von 65 Mrd. Euro finanziert werden, wobei weitere 25 % durch nationale Mittel abgedeckt sind. Dies wird auch eine Änderung für Deutschland bedeuten, das die Mittel bisher nicht nach sozialen Kriterien ausgibt.