Die COVID-19-Pandemie hat die Anfälligkeit der europäischen Arbeitsmärkte verdeutlicht – wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken und das Wirtschaftswachstum ankurbeln wollen, brauchen wir mehr hochqualifizierte Fachkräfte und globale Unternehmen in der EU.

Bisher hinkt Europa im internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe hinterher. Nur 31 Prozent der Hochqualifizierten aus Drittstaaten wählen ein EU-Land zum Leben und Arbeiten aus. Zudem behindert der eklatante Fachkräftemangel in einigen Branchen das Wirtschaftswachstum und die europäische Binnenwanderung reicht nicht mehr aus, um dem entgegenzuwirken.

Als Reaktion auf den Fachkräftemangel und eine alternde europäische Gesellschaft wurde im Jahre 2009 die sogenannte „Blue Card“-Richtlinie vom EU-Parlament angenommen. Dabei ging es von Anfang an darum, hochqualifizierten Arbeitskräften den Weg in den europäischen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

2019 erhielten 37.000 qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten eine europäische Blue Card. Im Vergleich dazu stellen die USA jedes Jahr rund 140.000 „Green Cards“ aus.

Während dieser Plenarsitzungswoche wurde einem Überarbeitungsvorschlag der Richtlinie zugestimmt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, ihr nationales Recht den Veränderungen der Richtlinie anzupassen.

Die reformierten und erheblich vereinfachten Regeln sollen Hochqualifizierten den Schritt nach Europa weiter vereinfachen. Dabei umfasst die überarbeitete Richtlinie Änderungen in den bestehenden Fristen und Regelungen, die es Arbeitgebern in den EU-Mitgliedstaaten erleichtern sollen, Drittstaatangehörige einzustellen.

Zudem werden die Rechte der Inhaber gestärkt. Statt einem Vertrag über 12 Monate sollen künftig auch Anstellungen von nur sechs Monaten möglich sein. In einigen Sektoren, wie beispielsweise dem IT-Sektor, soll auch entsprechende Berufserfahrung anstelle von Ausbildungsnachweisen akzeptiert werden.

So sollen – nach Überarbeitung der Beantragung – akademische Abschlüsse eine weniger wichtige Rolle spielen, wenn die gegenüber einem Hochschulabschluss gleichwertige Berufserfahrung nachgewiesen werden kann.

Der Status einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung kann unter bestimmten Bedingungen schon nach drei statt fünf Jahren nach Erhalt der Blauen Karte beantragt werden. Weitere Änderungen umfassen die Mobilität innerhalb der EU, die Flexibilität beim Arbeitsplatzwechsel und den Umgang mit Familien hochqualifizierter Arbeitskräften.

Ich befürworte die Revision der „Blauen Karte EU“. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der EU-Einwanderungspolitik, mit dem wir illegaler Arbeitsmigration vorbeugen können.

Hier ist anzumerken, dass die EU-Mitgliedstaaten weiterhin die Bedingungen für den Zugang zu ihren jeweiligen Arbeitsmärkten festlegen werden. Diese nationale Zuständigkeit ist wichtig und gilt es zu respektieren.

Ich sehe die „Blue Card“ als ein Konzept an, das sich besonders auch in Deutschland in den vergangenen Jahren bewährt hat. Die Anzahl der vergebenen Karten ist seit der Einführung im Jahre 2012 jährlich gestiegen.

Wenn wir unsere europäische Wettbewerbsfähigkeit erhalten wollen, ist ein Mehr an qualifizierter Zuwanderung unumgänglich. Der Bedarf an qualifizierten Kräften muss gedeckt werden können, sodass die Europäische Union ihre volle Leistungsfähigkeit auch zukünftig voll ausschöpfen kann.