Verfügbares Einkommen in Baden-Württemberg erhöht sich um 2,4 Prozent

Laut Zahlen des Statistischen Landesamtes erhöhte sich das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte in Baden-Württemberg im Jahr 2017 um 2,4 Prozent je Einwohner. Dies bedeutet ein Plus gegenüber dem Vorjahr von 570 € bei einem durchschnittlichen Einkommen von 24 550 € je Einwohner. Insgesamt hatten alle privaten Haushalte im Südwesten im Jahr 2017 ein verfügbares Einkommen von fast 270 Milliarden Euro.

In der Volkswirtschaft unterscheidet man zwischen dem verfügbaren Einkommen der Gesamtwirtschaft und dem verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte bezeichnet den Teil des Einkommens der Menschen, das sie entweder für Konsumausgaben verwenden oder sparen können. Die Höhe des verfügbaren Einkommens ist also immer auch ein Indikator für die Wohlstandsentwicklung eines Landes oder einer Region und gibt Hinweise zum monetären Wohlstand der Bürgerinnen und Bürger. Der Anstieg des verfügbaren Einkommens in Baden-Württemberg ist im Jahr 2017 – wie ebenfalls in den Jahren davor – wesentlich geprägt von dem Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gegenüber 2016 stieg deren Entgelt um 4,2 Prozent auf 250 Milliarden Euro. Gestützt wird die Steigerung des Arbeitnehmereinkommens zusätzlich durch höhere Sozialleistungen und höhere Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit oder Vermögenszuwachs.

Baden-Württemberg ist eine der innovativsten, wohlhabendsten und wirtschaftsstärksten Regionen nicht nur in Deutschland, sondern in Europa! Der Südwesten zählt zu den zehn wirtschaftsstärksten Regionen Europas, auch dank der hohen Investitionsquote (insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung) sowie des hohen Industrieanteils. Dieser internationale Spitzenplatz spiegelt sich nicht nur bei der im EU-Vergleich niedrigsten Arbeitslosigkeit wider, sondern auch und vor allem beim verfügbaren Einkommen je Einwohner. Baden-Württemberg nimmt auch hier einen EU-weiten Spitzenplatz ein.

Quelle: Stuttgarter Staatsanzeiger