Seit Mitte März ist es beschlossene Sache: Die „Euro 7“-Abgasnorm wird kommen! Darauf haben sich die Unterhändler des Europäischen Parlaments und der 27 EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen des Trilogverfahrens geeinigt. Die neuen Regelungen werden ab 2031 in Kraft treten. Bis dahin gelten die am 1. September 2023 beschlossenen Kriterien des „Euro 6“-Standards.

Zum Verständnis: Die Europäische Union versucht seit Jahrzehnten die Luftqualität innerhalb der Mitgliedstaaten mit dem bewährten Mittel der EU-Abgasnorm zu verbessern und damit Mensch und Umwelt zu schützen, ohne dabei die Wettbewerbsfähigkeit der wichtigsten Industrie Europas aus den Augen zu verlieren.

Hierbei konnten wir als CDU/CSU bzw. EVP-Fraktion im Europäischen Parlament bei der aktuellen Neuregelung der Euro-Abgasnorm einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Umwelt- und Gesundheitsschutz und dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie durchsetzen und zugleich eine unverhältnismäßige Belastung der europäischen Industrie verhindern.

Bei der neuen „Euro 7“-Abgasnorm werden strengere Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub vor allem für schwerere Nutzfahrzeuge wie LKW oder Bussen eingeführt, ohne dabei die etablierten Euro 6-Testbedingungen zu ändern. Damit konnten wir erfreulicherweise hohe Anpassungskosten für die Industrie vermeiden!

Ferner werden beim zukünftigen „Euro 7“-Standard nun auch deutlich kleinere Partikel mit einem Durchmesser ab 10 Nanometer anstatt bisher ab 23 Nanometer erfasst, was einen echten Mehrwert für den Gesundheits- und Umweltschutz bietet. Des Weiteren werden jetzt erstmalig Grenzwerte für Brems- und Reifenabrieb, Anforderungen an die minimale Lebensdauer von Komponenten/Systemen wie z.B. OBD, OBM, OBFCM sowie von E-Batterien eingeführt, was nicht nur einen wichtigen Schritt für die Verbesserung des Gesundheits- und Umweltniveaus in der EU darstellt, sondern auch dem Endverbraucher zu Gute kommt.