Das Europäische Parlament hat sich am Plenarmittwoch zur Verordnung für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum positioniert, indem es den Entwurf der parlamentarischen Ausschüsse für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) und für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (JURI) zur besseren Kontrolle der EU-Bürgerinnen und Bürger über Ihre personenbezogenen Gesundheitsdaten annahm.

Damit hat das Europäische Parlament nun den Grundstein dafür gelegt, dass erstmals Informationen zu Vorerkrankungen, Medikamenten und Dosierungen, Allergien, Rezepten sowie Röntgenbildern und Laborergebnissen, europaweit und kostenlos auf dem Handy oder einer elektronischen Karte gespeichert werden können. Ein erfreulicher Ausgang, der enormen Nutzen für Patientinnen und Patienten bringen wird! Denn wer im EU-Ausland auf medizinische Hilfe angewiesen ist, wird auch dort künftig auf seine digitale Krankenakte zugreifen können.

Fortan werden die mit Arztbesuchen in anderen EU-Mitgliedsstaaten verbundenen Befunde auch zuhause nutzbar, da relevante Gesundheitsdaten den beteiligten Ärzten schnell zur Verfügung gestellt werden können. Zusätzlich werden so künftig Sprachbarrieren abgebaut.

Als EVP-Fraktion im Europäischen Parlament war uns dabei vor allen Dingen wichtig, dass die EU-Bürgerinnen- und Bürger selbst entscheiden können, wer auf ihre Daten zugreifen darf.

Aggregierte Gesundheitsdaten sollen zur Sekundärnutzung sicher weitergegeben werden können, um beispielsweise die Erforschung seltener Krankheiten zu fördern.  Angesichts der Sensibilität dieser Art von Daten muss allerdings sichergestellt werden, dass die Nutzung nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Patienten geschehen kann.

Mein CDU/CSU-Kollege Peter Liese, gesundheitspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion, erklärt dazu: „Die Entscheidung ist auch sehr wichtig für Wissenschaftler, die Patienten helfen wollen, denen wir bisher nicht ausreichend helfen können (…) Krebsforscher aus ganz Europa haben verzweifelt auf diesen Beschluss gewartet. Es kann nicht sein, dass die Durchführung klinischer Studien zur Verbesserung der Heilungschancen von Krebspatienten an Hürden des Datenaustauschs scheitert.“

In einem nächsten Schritt wird das Parlament mit den EU-Mitgliedstaaten über das Vorhaben verhandeln. Noch vor den Europawahlen am 06. Juni 2024 soll es ein Ergebnis geben, über das ich Sie selbstverständlich informiere.