Alle sieben Jahre legt die EU ihren Haushalt im sogenannten „Mehrjahresbudget“ oder „Mehrjährigen Finanzrahmen (MFF)“ fest. Dabei handelt es sich um einen siebenjährigen Finanzplan, der vorgibt, wie viel Geld in unterschiedliche EU-Prioritätsfelder wie beispielsweise die Unterstützung von landwirtschaftlichen Betrieben, Unternehmen, Bildungseinrichtungen oder Forschungsinstituten investieren werden kann.

Gleichzeitig werden mit dem Rahmen die Obergrenzen für jährliche Ausgaben der EU festgelegt. Zuletzt wurde im „Coronajahr“ 2020 ein Haushalt für den Zeitraum 2021 bis 2027 festgelegt. Da sich der Haushaltsplan jedoch über so viele Jahre erstreckt, wird er in der Regel nach drei Jahren einer Halbzeitüberprüfung unterzogen.

Die unvorhersehbaren Krisen der vergangenen Jahre – die Covidpandemie, Naturkatastrophen und insbesondere der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine – haben jedoch mehr Geld gekostet, als vorhergesehen. Im Unterschied zu den einzelnen EU-Mitgliedstaaten kann die EU zudem prinzipiell keine Schulden aufnehmen. Stattdessen ist die Europäische Union auf Finanzmittel ihrer eigenen Mitglieder angewiesen.

Während der ersten von zwei Plenarwochen des Monats Oktober hat das EU-Parlament mit der Annahme des Berichts bezüglich einer geforderten „Aufstockung des MFF“ eine Erhöhung von 75,8 Milliarden Euro bis 2027 gefordert. Das entspricht einer zusätzlichen Forderung von 10 Milliarden Euro im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission, der 65,8 Milliarden Euro weitere Mittel vorsah.  Gemessen an der europäischen Wirtschaftsleistung betragen diese hinzukommenden Mittel weniger als 0,1 Prozent.

Als CDU/CSU-Gruppe haben wir diese Forderung von Anfang an mitgetragen, da die Unterstützung der Ukraine, ein wirksamer Außengrenzschutz, die Stärkung von Innovation und Forschung und nicht zuletzt die steigenden Zinskosten für die Rückzahlung des „EU-Corona-Fonds“ nicht dazu führen dürfen, dass der EU-Haushalt keine Spielräume in Krisensituationen bietet.

Wie geht es nun weiter? Die endgültige Entscheidung liegt beim Rat, der sich noch auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen muss. Der überarbeitete Haushalt kann nur dann in Kraft treten, wenn auch das EU-Parlament zustimmt. Der Bericht, der Anfang Oktober im Plenum in Straßburg angenommen wurde, ist dabei Verhandlungsmandat des EU-Parlaments.