Unter großer Beachtung der Öffentlichkeit fand vergangene Woche die Abstimmung über den Kommissionsvorschlag für ein Gesetz zur „Wiederherstellung der Natur“ statt.

Mit dem Gesetzesvorschlag als Teil des „Green Deals“, mit dem der Klimawandel sowie der drohende Verlust der Artenvielfalt bekämpft werden soll, hat das Ziel, natürliche Ökosysteme wiederherzustellen und die Biodiversität auf EU-Ebene zu schützen und zu fördern.

Dieses Ziel hat im EU-Parlament breiten Rückhalt – über die Ausgestaltung herrscht jedoch nach wie vor Unstimmigkeit denn: Die Verordnung ist gut gemeint, aber leider nicht gut „gemacht“.

Dies hatte zur Folge, dass sich gleich drei Ausschüsse des EU-Parlaments – der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI), der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI), dessen Vorsitzender mein Parteikollege Norbert Lins ist, sowie der Fischereiausschuss (PECH) – im Vorfeld der Plenarabstimmung gegen den Vorschlag aussprachen und diesen ablehnten.

Aufgrund zahlreicher Mängel in der Verordnung hat meine Delegation, die CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion, die Verordnung vergangene Woche im Plenum abgelehnt. Als EVP-Fraktion sind wir überzeugt, dass der Vorschlag der Kommission in seiner jetzigen Fassung zu einem Rückgang der Agrarflächen führen und damit unsere Ernährungssicherheit sowie die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln gefährden würde. Eine knappe Mehrheit sieht das offenbar anders und hat am vergangenen Mittwoch mit 336 zu 300 Stimmen bei 13 Enthaltungen für den Ansatz der Kommission gestimmt und mit 312 zu 324 bei 12 Enthaltungen gegen den Antrag auf Ablehnung.

Die Verordnung trotz gravierender Entschärfungen an wichtigen Stellen des Textes anzunehmen, ist dennoch eine schlechte Entscheidung. „Damit werden die demokratischen Entscheidungen der drei Ausschüsse ignoriert, die das Gesetz zuvor abgelehnt haben. Aber als gute Demokratin akzeptiere ich das Ergebnis natürlich und werde mich nun mit aller Kraft für ein gutes Ergebnis in den Trilog-Verhandlungen einsetzen. Dort werde ich weiterhin für unsere Prioritäten kämpfen“, so meine zuständige Fraktionskollegin Christine Schneider, Schattenberichterstatterin für die EVP-Fraktion.

Die Gründe unserer Ablehnung liegen in der Art und Weise, wie die Verordnung die Ziele des Green Deals zu erreichen sucht. Die geplante Verordnung verlangt Maßnahmen im Blick auf mindestens 20% aller Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen. Diese Formulierung ist sehr unbestimmt und wird für große Rechtsunsicherheit bei der Bestimmung betroffener Gebiete sorgen.

Mit der Verabschiedung der Verordnung werden nun 9,1 Millionen landwirtschaftliche Betriebe in Europa mit diesem abstrakten Ziel alleine gelassen. Dabei ist jeder landwirtschaftliche Betrieb in Europa wichtig, um die Sicherheit der Lebensmittelversorgung zu gewährleisten. Dies gilt umso mehr, als dass sich einkommensschwache Haushalte teilweise keine ausgewogene und gesunde Ernährung mehr leisten können, wie sich aus einer Studie der Europäischen Kommission vom Januar 2023 ergibt.

Durch diese Regelungen konterkariert der Gesetzentwurf seine eigenen guten Absichten. Dabei ist es gerade beim Umweltschutz wichtig alle Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen, vor allem diejenigen, die die beschlossenen Regelungen am Ende auch umsetzen müssen. Die verabschiedete Verordnung verkompliziert die bestehen Regelungen und führt so zu neuen Berichtspflichten, welche eine Mehrbelastung für die europäischen Landwirtinnen und Landwirte darstellt.

Mein Fraktionskollege Peter Liese, umweltpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion, sagt dazu: „Ich habe selten erlebt, dass in der ländlichen Region, die ich vertrete, und in der Brüsseler und Straßburger Blase die Positionen so weit auseinander gehen wie bei diesem Gesetz. Bürgermeister, Landräte, der deutsche Städte- und Gemeindebund, Waldbesitzer, Betreiber von Wasserkraftwerken und Landwirte lehnen dieses Gesetz aus guten Gründen ab.“

Immerhin hat sich meine Fraktion mit wichtigen Änderungsanträgen durchsetzen können, wonach die Ernährungssicherheit, die Energiewende und der soziale Wohnungsbau als übergeordnetes Ziel festgelegt wurden und eine Notbremse implementiert werden soll, falls die Lebensmittelpreise, die Lebensmittelproduktion, erneuerbare Energien oder der soziale Wohnungsbau negativ beeinflusst werden sollen.

Hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission, die bereits diese Woche begonnen haben, werde ich Sie selbstverständlich informieren.