Mit dem Gesetz zur Wiederherstellung der Natur möchte die EU-Kommission geschädigte Feuchtgebiete, Flüsse, Wälder, Grasland, Meeresökosysteme und städtische Gebiete in der EU und darin vorkommende Arten „renaturieren“, also wiederherstellen. Bis 2030 soll dies für 20 Prozent der Fläche der EU gelten, bis 2050 sogar die Wiederherstellung aller Ökosysteme in Europa erfolgen. Als Teil der Biodiversitätsstrategie der EU sowie des Green Deals wäre dies das erste europaweite, übergreifende Gesetz seiner Art. So weit zur Zielsetzung.

Die Abstimmungen im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) am Donnerstag in Straßburg offenbarten allerdings eine tiefe Spaltung des Parlaments. Der Antrag der EVP auf Ablehnung des gesamten Gesetzesvorschlags hat mit 44 zu 44 Stimmen zunächst nicht die erforderte einfache Mehrheit gefunden. Die Abstimmung über die einzelnen Paragraphen zog sich über beinahe vier Stunden und musste nach 15-minütiger Verlängerung aus Zeitgründen abgebrochen werden. Eine Fortsetzung ist für den 27. Juni angesetzt.

Die EVP-Fraktion im Europäischen Parlament hat im Vorfeld wiederholt auf die durch das Gesetz entstehende hohe Belastung für Bauern und Landwirte hingewiesen. Unser Vorsitzender, Manfred Weber (CSU), warnte insbesondere vor dem Rückgang der Agrarfläche und resultierenden Gefährdung der Ernährungssicherheit und Bezahlbarkeit.

Statt einen Fokus auf die Vergangenheit brauchen wir zukunftsorientierte Lösungen. Diese müssen den Klimawandel und das Wachstum der Weltbevölkerung berücksichtigen, insbesondere auch mit dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Gewinnung seltener Rohstoffe vereinbar sein. Vor allem wollen wir nicht auf den Import von Produkten aus Drittländern mit schlechteren Sozial- und Umweltstandards angewiesen und von ihnen abhängig sein. Deshalb setzten wir uns für nachhaltige Bewirtschaftung statt für Bewirtschaftungsverbote in Europa ein.

Der Gesetzesentwurf hat zwar gute Absichten, weist aber in der jetzigen Version erhebliche Mängel auf. Trotz wochenlanger Verhandlungen blieben zentrale Fragen und Problemstellungen unbeantwortet. Die Ausschüsse des Europaparlaments für Landwirtschaft (AGRI) und Fischerei (PECH) hatten daraufhin den Gesetzesentwurf bereits mehrheitlich abgelehnt. Unser umwelt- und klimapolitischer Sprecher der EVP-Fraktion, Peter Liese (CDU), geht davon aus, dass eine Ablehnung spätestens in der Plenarabstimmung sehr gut möglich ist.

Ebenfalls erklärte Christine Schneider (CDU), Berichterstatterin der EVP-Fraktion, nach der Abstimmung: „Dies ist das denkbar knappste Ergebnis. (…) Das zum jetzigen Zeitpunkt vorliegende Teilergebnis ist ein reiner Flickenteppich, der in dieser Form aufgrund der mangelnden Konsistenz sinnlos und unbrauchbar ist.“

Die EVP steht weiterhin geschlossen hinter den Zielen des Green Deal. Ich bin überzeugt, dass wir den Verlust der biologischen Vielfalt nur gemeinsam stoppen können. Dafür müssen wir alle Beteiligten, insbesondere auch Landwirte, Fischer und Waldarbeiter sowie unsere Bürgerinnen und Bürgern mitnehmen.