Nicht erst seit der Vorstellung der textbasierten KI-Anwendung Chat-GPT verändert künstliche Intelligenz (KI) die Arbeit und das Leben der Menschen weltweit. Künstliche Intelligenz kann schon heute Tätigkeiten übernehmen und Arbeiten erledigen, die zuvor alleine den Menschen vorbehalten waren.

Die Prognosen dazu, wie sich KI in dieser Hinsicht weiterentwickelt und welche Arbeiten in Zukunft von Maschinen übernommen werden können, sind dabei sehr unterschiedlich. Deutlich wird allerdings immer mehr, dass sich die Arbeitsweise von Unternehmen, von Arbeitgebern und Arbeitnehmern stetig an die Entwicklung anpassen und Vorteile und Nachteile von KI abwägen muss.

Denn obwohl die Arbeitswelt und im Zuge dessen auch die Europäische Union von Künstlicher Intelligenz in großem Maße profitieren kann, so gehen diese Anwendungen auch mit erheblichen Risiken einher. Risiken, die heute erst ansatzweise vorhergesagt oder abgeschätzt werden können. Dafür benötigt Europa Regulierungen.

Vor diesem Hintergrund wurde am vergangenen Mittwoch, den 14. Juni 2023, im Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg ein KI-Gesetz verabschiedet, mit dem die EU eine weltweite Vorreiterrolle einnimmt. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz, die in der EU in Verkehr gebracht und genutzt werden, sicher sind und geltende Rechtsvorschriften zu Grundrechten und EU-Werten respektiert werden. Das Europaparlament hat sich mit diesem Gesetz für eine sichere und transparente Nutzung der Künstlichen Intelligenz ausgesprochen. Das Gesetz wird EU-weit einheitlich beschlossen und schreibt Regeln und Vorschriften für die Nutzung Künstlicher Intelligenz fest. Durch das einheitliche Vorgehen innerhalb der EU wird es ermöglicht, dass Europa im globalen Wettbewerb mit den USA und China weiterhin mithalten kann. Die gemeinsame Regelung sorgt dafür, dass Unternehmen der gesamte europäische Markt offensteht, während Verbraucher gleichzeitig darauf vertrauen können, dass Künstliche Intelligenz in Europa die europäischen Grundrechte respektiert.

Neben der Eindämmung der Risiken gilt es aber auch die Vielzahl der Möglichkeiten, die Künstliche Intelligenz bietet, voll auszuschöpfen. Künstliche Intelligenz kann Türen öffnen, Prozesse und Vorgänge beschleunigen und vereinfachen und Arbeit auf diese Weise verbessern. Eine Überregulierung muss deshalb unbedingt vermieden werden. Nur, wenn Innovationen auch wirklich stattfinden, können KI-Produkte mit europäischen Werten weltweit Maßstäbe setzen. Mein Kollege Axel Voss, rechtspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion und Berichterstatter der EVP-Fraktion im federführenden Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, drückt es wie folgt aus: „Die heute abgestimmte Parlamentsposition ist ein wertvoller Schritt. Dennoch müssen wir dafür sorgen, dass die Trilogverhandlungen am Ende ein ausgewogenes Ergebnis erzielen, damit es nicht zu einer Überregulierung kommt und Europa auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt.“

Überregulierung ist hier das Stichwort: So ist es etwa bedauerlich, dass sich eine Mehrheit im Parlament dafür ausgesprochen hat, ein vollständiges Verbot von biometrischen Erkennungssystemen in das Gesetz einfließen zu lassen. Durch dieses Verbot lassen wir einen erheblichen Vorteil der KI ungenutzt. Denn richtig angewendet können biometrische Erkennungssysteme die Behörden bei der Strafverfolgung unterstützen und der Bevölkerung auf diese Weise ein höheres Sicherheitsgefühl vermitteln. Ziel muss es sein, die Risiken die mit Künstlicher Intelligenz einhergehen zu beherrschen, während die Vorteile aber gleichzeitig voll ausgeschöpft werden.