In der Newsletter-Ausgabe des Vormonats Oktober habe ich bereits zum Thema „besserer Schutz kritischer Infrastrukturen“ berichtet. Im Folgenden möchte ich Ihnen die wichtigsten Punkte nochmals kompakt zusammenfassen und auf Neuerungen hinweisen.

Bereits 2008 legte die Europäische Kommission eine Richtlinie vor, durch die ein Verfahren zur Ermittlung und Ausweisung „Europäischer kritischer Infrastrukturen (EKI)“ eingeführt wurde. Gleichzeitig wurde ein gemeinsamer Ansatz für die Bewertung der Notwendigkeit entwickelt, die jeweiligen Einrichtungen zu schützen.

Der Terminus „Kritische Infrastrukturen“ beschreibt ein System, das von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der öffentlichen Gesundheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen und sozialen Wohlergehens der Bevölkerung ist. Kritische Infrastrukturen in Europa sind in hohem Maße miteinander vernetzt und voneinander abhängig. Das steigert zwar zum einen ihre Effizienz, macht sie aber zum anderen auch anfälliger beim Thema Sicherheit.

Während der vergangenen Plenarsitzung forderte das EU-Parlament einen effizienteren Ausbau der „Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR)“. Ziel der Verordnung über den Ausbau der AFIR selbst ist es wiederum, ein ausreichendes Infrastrukturnetz für das Aufladen und Betanken von Straßenfahrzeugen und Schiffen mit alternativen Kraftstoffen zu gewährleisten. In ihrer Positionierung dazu forderten die EU-Abgeordneten unter anderem Elektro-Ladestationen für leichte Nutzfahrzeuge alle 60 km entlang der Hauptverkehrsstraßen der EU.

 

Für die Ladeinfrastruktur schwerer Nutzfahrzeuge soll die maximale Entfernung auf 100 km festgelegt werden. Zudem sollen bis Ende 2027 ca. alle 100 km Wasserstofftankstellen an den Hauptverkehrsstraßen der EU gebaut werden. Gleichzeitig sollen diese strengeren Regeln dann flexibel gehandhabt werden können, wenn Abweichungen durch einen verbesserten Zugang für mehr Nutzer kompensiert werden, indem etwa einzelne Standorte mit geringen Umwegen beide Verkehrsrichtungen bedienen können. Näheres zum Thema können Sie dem Artikel meines vergangenen Newsletters entnehmen: https://www.mdep.de/2022/10/26/besserer-schutz-fuer-kritische-eu-infrastrukturen/.

In dieser Plenarwoche wurde über das Thema EKI erneut debattiert bzw. final abgestimmt. Damit sollen die Definitionen wesentlicher Infrastrukturen und die Kommunikationspraxis harmonisiert werden, um die grenzüberschreitende Kommunikation zu erleichtern.

Anwendung findet das Gesetz fortan in 11 Sektoren: Energie, Verkehr, Banken, Finanzmarktinfrastruktur, digitale Infrastruktur, Trinkwasser und Abwasser, Erzeugung, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln, Gesundheit, öffentliche Verwaltung sowie im Weltraumsektor.

Angesichts aktueller Ereignisse, wie der Sabotage der Nord-Stream-Pipeline oder der Hackerangriffe auf das deutsche Bahnnetz, ist klar, dass unsere Infrastruktur nicht resilient genug ist. Des Weiteren gilt: Angriffe auf die Infrastruktur sind Angriffe auf die Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union!

Das Ziel der neuen Regelungen ist es deshalb, die Abwehrbereitschaft in der EU zu verbessern, mehr Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten bei Stresstests zu erreichen, die Reaktionsfähigkeit auf Angriffe zu stärken sowie potenzielle Bedrohungen besser mit Satelliten erkennen zu können. Auch die Zusammenarbeit mit der Nordatlantischen Vertragsorganisation (NATO) und anderen wichtigen internationalen Partnern soll zunehmend gestärkt werden.

Das Gesetz, das aus dem Ausschuss für „Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE)“ des EU-Parlaments kommt, wurde am Plenarmittwoch erfreulicherweise mit einer breiten Mehrheit angenommen.

Die Ankündigung einer Prüfung der Gesetzgebung im Hinblick auf die europäische Wettbewerbsfähigkeit ist meines Erachtens ein positives Signal. Nichtsdestotrotz hätte es weiterer deutlicherer Signale der Entlastung bedarf. Und im Blick auf den Mehrwert mancher Regelung ist „verzichten“ sicher die bessere Antwort als „verschieben“.

Vor allen Dingen habe ich auf die Rücknahme des – für die Unternehmen extrem aufwändigen – europäischen Lieferkettengesetzes gehofft, das diesen – zusätzlich zu den nationalen Gesetzen – die Pflicht aufbürdet, globale Lieferketten auf allen Zuliefererstufen zu überwachen. Auch in Bezug auf dieses wichtige Thema werde ich Sie selbstverständlich laufend informieren.