Am Mittwoch, den 16.02.2022, hat der Europäische Gerichtshof die Klagen Ungarns und Polens gegen den „Haushalts-Kontrollmechanismus“ abgewiesen. Das heißt konkret: der Europäische Gerichtshof hat die neuen Regeln zur Sanktionierung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit für rechtmäßig erklärt. Damit können künftig Mitgliedsstaaten, die gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstoßen, Gelder aus dem EU-Haushalt gestrichen werden.

Rechtlich ist der Mechanismus seit Anfang 2021 in Kraft, wurde aber bislang nicht angewandt, da sowohl Ungarn als auch Polen gegen diesen Mechanismus vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt haben.

Die Abweisung der Klage bestätigt die Rechtsauffassung der Mehrheit im Europäischen Parlaments.

Die EU-Kommission ist nun aufgerufen, alle 27 Mitgliedsstaaten hinsichtlich der im Mechanismus aufgeführten Tatbestände wie Subventions- und Ausschreibungsbetrug, fehlender Zugang zur Justiz oder die völlige Gleichschaltung der Justiz oder Repressalien gegen Richter und Staatsanwälte, zu überprüfen. Der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament kommt es allerdings nicht so sehr darauf an, den Mechanismus rasch anzuwenden. Ziel muss es vielmehr sein, dass die Begründung einer erstmaligen Anwendung des Mechanismus ebenfalls etwaigen Klagen standhält.