Am Mittwoch stimmte das Parlament über das „Gesetz über digitale Märkte“ („Digital Market Act“ oder DMA) ab. Mit einer großen Mehrheit von 642 Abgeordneten wurde der Bericht meines EVP-Kollegen Andreas Schwab, binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion und Berichterstatter für den DMA, angenommen.

Nun können die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten offiziell eröffnet werden. Sie sollen in der ersten Hälfte des nächsten Jahres beginnen und vom französischen Ratsvorsitz begleitet werden.

Das Gesetz legt neue Regeln und Verbote für große Internet-Konzerne fest, die durch ihre Dienste beeinflussen können, auf welche Inhalte und Produkte Nutzer im Internet stoßen und welche sie nutzen können. Dazu gehören Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Vermittlungsdienste, Werbedienste und ähnliche Plattformen. Im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz wurde der Anwendungsbereich zusätzlich auf Webbrowser, Sprachassistenten und Smart-TVs ausgeweitet.

Diese sogenannten „Gatekeeper“ haben eine enorme Marktmacht. In der Vergangenheit haben einige dieser Digitalriesen ihre Marktmacht ausgenutzt und sich selbst durch unlautere Geschäftspraktiken Vorteile verschafft.

Ein Unternehmen gilt als „Gatekeeper“, wenn es mindestens 8 Mrd. Euro an Jahresumsatz im Europäischen Wirtschaftsraum macht und mehr als 80 Mrd. Euro Marktkapitalisierung aufweist. Daneben gelten weitere Kriterien in Bezug auf Nutzerzahlen und Aktivitäten in den EU-Mitgliedstaaten.

Fallen einem Nutzer oder einem Unternehmen Verstöße der „Gatekeeper“ auf, wird ihnen ermöglicht, dies den Behörden zu melden, ohne Vergeltungsmaßnahmen der beschuldigten Unternehmen fürchten zu müssen. Andererseits soll die EU-Kommission künftig ermächtigt werden, Marktuntersuchungen durchzuführen und Verstöße rechtlich zu belangen. Sie kann unter anderem Strafen in Höhe von 4 bis 20 Prozent des Unternehmensumsatzes verhängen.

Für Endnutzer wird besonders interessant sein, dass ihnen stets die Möglichkeit eingeräumt werden muss, vorinstallierte Software-Anwendungen wie Apps auf ihren Smartphones zu deinstallieren. Außerdem wird der Datenschutz durch neue Regelungen zur Datennutzung für personalisierte Werbung gestärkt.

Das Gesetz soll gewährleisten, dass auch in der digitalen Welt freier und fairer Wettbewerb herrscht und sich betroffene Unternehmen wehren können, wenn ein „Gatekeeper“ ihrem Geschäftsmodell durch unlautere Geschäftspraktiken schadet.

Mit der Abstimmung senden wir als EU-Parlament ein starkes Signal für mehr Fairness auf den digitalen Märkten. Damit wurde ein äußerst wichtiger Schritt hin zu einem neuen rechtlichen Rahmen für „Gatekeeper“ auf der Grundlage der Regeln der sozialen Marktwirtschaft getan.

Als Europäische Union stehen wir international für die Bekämpfung unlauter Praktiken und haben den Anspruch, dass dies auch so bleibt. Da die bisherigen Wettbewerbsregeln nicht ausreichten und Digitalriesen den Märkten ihre Regeln aufzwangen, war es höchste Zeit, das „Gesetz für digitale Märkte“ auf den Weg zu bringen.

Ich freue mich, dass wir durch gute Zusammenarbeit und den unermüdlichen Einsatz unserer Fraktion pünktlich zu Beginn des neuen Jahres auch eine deutliche Botschaft an Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen im europäischen Binnenmarkt aussenden können.

Haben Sie weitere Fragen zum Gesetz und dessen Auswirkungen? Stellen Sie Ihre Fragen an rainer.wieland@europarl.europa.eu.