Während der Plenarsitzung am letzten Dienstag wurde über die sogenannte „Connecting Europe Facilty“ diskutiert. Das EU-Instrument, das Gelder für den Ausbau von Infrastrukturprojekten bereitstellt, wurde während dieser Woche nun auch endgültig abgesegnet. Für den Zeitraum von 2021 bis 2027 stehen knapp 34 Milliarden Euro zur Verfügung, die in die Verbesserung der regionalen Vernetzung fließen sollen.

Die EVP-Fraktion im Europäischen Parlament möchte mit diesem Instrument die Lücken in den europäischen Verkehrs-, Energie- und Digitalnetzen schließen. Der Löwenanteil des Budgets fließt in den Verkehrsbereich. 25,8 Milliarden Euro sind für den Ausbau und die Modernisierung der Schienen-, Straßen-, Schiffs- und Seeverkehrsinfrastruktur sowie für die Gewährleistung einer sicheren Mobilität vorgesehen. 5,8 Mrd. € werden für Energieprojekte aufgewandt und 2,1 Mrd. € im digitalen Sektor.

Durch die massiven Investitionen in die Infrastruktur wird nicht nur die Vernetzung Europas verbessert – es werden auch neue Arbeitsplätze geschaffen, Wachstum gesichert und somit die Wettbewerbsfähigkeit Europas gestärkt.

Zusätzlich konnte das Parlament in den Verhandlungen durchsetzen, dass 60% der Fördermittel in Projekte fließen, die den Klimaschutzzielen der EU dienen. Außerdem sind 15% der für die Energiebranche vorgesehenen Gelder für länderübergreifende Projekte im Bereich erneuerbare Energieträger vorgesehen.

Damit gehen wir als EVP ein weitreichendes Problem im Verkehrssektor an. Die Regelung „wird es Europa ermöglichen, einen Sprung in Richtung einer digitalen und klimaneutralen Wirtschaft zu machen. Dies ist entscheidend, damit wir auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleiben“, so meine Kollegin, die EVP-Abgeordnete Henna Virkkunen aus Finnland in der Debatte.

Ein weiteres Anliegen der EVP-Fraktion und eines der wichtigsten Mittel für die Flexibilität und schnelle Fertigstellung von Infrastrukturprojekten ist der Abbau von Bürokratie. Das ist nicht einfach! Wir wollen versuchen, Genehmigungsverfahren für Projekte zu vereinfachen, um ihre Fertigstellung zu erleichtern und zu beschleunigen. Jeder Vorhabenträger wird künftig eine dringend benötigte Hauptanlaufstelle zu Verfügung stehen, die von den Mitgliedstaaten benannt werden muss. Zusätzlich darf die Genehmigung für den Start eines Projektes nicht länger als vier Jahre dauern.

Die überarbeitete Verordnung zur „Connecting Europe Facility“ tritt nun nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021. Für die Umsetzung der neuen Richtlinie über das Transeuropäische Verkehrsnetz haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit.

Etwas weniger üppig ausgestattet, aber nicht weniger wichtig, ist der Fonds für die Innere Sicherheit, den das Europaparlament ebenfalls diese Woche verabschiedet hat. Von 2021-2027 stehen nun insgesamt 1,9 Milliarden Euro für drei Schwerpunkte in der grenzüberschreitenden Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung bereit. So soll der Informationsaustausch zwischen allen relevanten nationalen und europäischen Strafverfolgungsbehörden verbessert werden.

Wichtig ist mir auch, dass grenzüberschreitende Einsätze ermöglicht und der Kampf gegen Cyberangriffe verstärkt werden. CDU und CSU hatten sich von Anfang an für eine deutliche finanzielle Stärkung des Programms und die Einbindung aller Strafverfolgungsbehörden eingesetzt.