Am 1. Januar 2021 trat die neue Verordnung in Kraft über die Konditionalität im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit in Kraft. Was kompliziert klingt, ist im Prinzip ganz einfach: die EU-Kommission stellt fest, dass in einem Mitgliedstaat gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen wurde und auf dieser Grundlage Missbrauch von EU-Geldern möglich wird.

In der Folge kann die Kommission Gelder für das betroffene Land kürzen oder sogar einfrieren. In Deutschland ist diese Verordnung auch unter dem Begriff Rechtsstaatsmechanismus bekannt.

Seitdem die Verordnung, über die ich bereits in meinen vergangenen Newslettern berichtet habe, in Kraft getreten ist, wurden jedoch seitens der Kommission noch keine Maßnahmen im Rahmen der neuen Regelung vorgeschlagen.

Der europäische Rat hatte die Kommission aufgefordert die Anwendung der Verordnung zu verschieben, damit Mitgliedstaaten sie vor dem EuGH anfechten können. Das haben Polen und Ungarn am 11. März 2021 auch getan.

Allerdings halte ich die Aufschiebung durch den europäischen Rat für weder richtig noch rechtens. Das EU-Parlament hat sogar mit einer Klage vor dem EuGH gedroht, sollte die Kommission ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Als Reaktion darauf will die Kommission das EU-Parlament nun Mitte Juni konsultieren.

Während der Plenardebatte am Mittwochnachmittag hat das Plenum erneut die sich verschlechternde Situation der Rechtsstaatlichkeit in mehreren Mitgliedsstaaten angesprochen und auf die dringende Notwendigkeit hinweisen, diese Probleme auf EU-Ebene zu behandeln.

Mit der Entschließung über die Resolution forderte das Europaparlament die Kommission am Donnerstag schließlich unmissverständlich zum Handeln auf. Ich erwarte mir von der Kommission, dass diese die Leitlinien nun innerhalb der nächsten zwei Wochen vorlegt.

Auf Basis der Entschließung hat die Kommission außerdem zweieinhalb Monate Zeit, um das Parlament von ihren im Rahnen der Haushaltskonditionalität getroffenen Maßnahmen sowie über potentiell einzuleitende Verfahren zu unterrichten.

Als EVP waren und sind wir sehr daran interessiert, dass der Rechtsstaatsmechanismus in Kraft tritt. Seit mehreren Jahren werden in einigen EU-Ländern Justiz und Pressefreiheit untergraben. Deshalb brauchen wir ein wirksames Mittel, um dagegen vorzugehen.

Erfreulich ist, dass das Parlament fraktionsübergreifend mit überwältigender Mehrheit klarstellen konnte, dass die Verknüpfung der Billigung von Haushaltsmitteln an die Einhaltung wichtiger Regeln von extrem hoher Bedeutung ist.