Reisen in Corona-Zeiten wird in der EU schon bald sehr viel einfacher.

Bereits während der Plenarsitzung des EU-Parlaments im April, ging es um das sogenannte „Digital Green Vaccination Certificate“ oder vereinfacht „Green Certificate“, das den Nachweis einer Person als „nicht ansteckend“ führen und das Reisen innerhalb der EU erleichtern soll. In meinem Newsletter des Monats April hatte ich bereits darüber berichtet.

Im sogenannten Eilverfahrenist das EU-Parlament die gesetzgeberischen Schritte, auch in Bezug auf die Sicherstellung der Freizügigkeit während der Corona-Pandemie, gegangen. Die notwendige Einigung mit dem EU-Rat, also den Mitgliedstaaten, konnte in nur zwei Monaten nach Vorstellung des Vorschlags der Kommission erreicht werden, so dass die neue Initiative noch vor Beginn der Sommersaison in Kraft treten kann.

Das Zertifikat wird ab dem 1. Juli kostenlos erhältlich sein und Impfungen gegen Covid, überstandene Infektionen und negative Corona-Tests des jeweiligen Inhabers bescheinigen.

Ein gemeinsamer EU-Rahmen wird es den Mitgliedsstaaten ermöglichen, Zertifikate auszustellen, die in der gesamten Union vollständig kompatibel, sicher und überprüfbar sein werden.

Wie genau wird das funktionieren? Eine digitale Datenplattform erlaubt das Erfassen eines QR-Codes per Scan – von Papier oder digital über eine App auf mobilen Endgeräten. Dies soll vor allen Dingen vor Fälschungen schützen. Die dafür notwendige digitale Infrastruktur ist von den allermeisten Mitgliedstaaten auf den Weg gebracht worden.

Bei der Kontrolle des Passes werden sowohl der QR-Code, als auch die Signatur überprüft. Ausstellende Stellen haben eigene digitale Signaturschlüssel, welche in einer EU-weiten Datenbank gespeichert werden.

Über ein Gateway der EU-Kommission, das im Rechenzentrum der Kommission in Luxemburg angesiedelt ist, können alle Signaturen EU-weit überprüft werden, um das Verfahren zu vereinheitlichen.

Wichtig ist mir dabei nicht nur, dass mit der Einführung des Zertifikats Grenzkontrollen und Quarantänebestimmungen vereinheitlicht werden – auch die Notwendigkeit von erschwinglichen und zugänglichen Tests möchte ich bekräftigen. Bei der Überprüfung von Signaturen soll es außerdem weder zur Übermittlung der personenbezogenen Daten des Zertifikats-Inhabers kommen, noch dürfen diese gespeichert werden.

Am Plenarmittwoch stand das erfreuliche Ergebnis schließlich fest – das Europaparlament hat den Weg für das digitale Covid-19-Zertifikat freigemacht. Nun liegt es an den EU-Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass einfaches und sicheres Reisen in der Corona-Pandemie ab spätestens 1. Juli wieder möglich ist. Dabei gilt eine Übergangsphase bis zum 12. August, insofern ein EU-Mitgliedsstaat zusätzliche Zeit benötigt.

Als eine der europäischen Grundfreiheiten ist die Reisefreiheit für mich und die gesamte EVP- Fraktion im EU-Parlament eine der wichtigsten Errungenschaften der EU für die Menschen. Sie hat wesentlich zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens zum EU-Covid19-Zertifikat beigetragen.