Am Mittwoch verabschiedete das EU-Parlament dessen Position zu einem neuen, ehrgeizigen Lieferkettengesetz inklusive verbindlicher Sorgfaltspflichten für Unternehmen.

In dem Entwurf für eine Gesetzesinitiative, der vom Rechtsausschuss im EU-Parlament ausgearbeitet wurde, wird die EU-Kommission dazu aufgefordert, jene Sorgfaltspflichten für Unternehmen vorzuschlagen. Die neuen Regelungen sollen vor allem dem Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in Entwicklungs- und Schwellenländern dienen, den Zugang zu Rechtsmitteln garantieren und für all jene Unternehmen gelten, die Zugang zum EU-Binnenmarkt haben wollen.

Hintergrund dieser Verabschiedung war eine im Februar 2020 veröffentlichte Studie der EU-Kommission, die ergab, dass innerhalb der EU derzeit nur eines von drei Unternehmen Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht ergreift.

Die verabschiedete Position macht vor allen Dingen deutlich, dass Lieferketten von Unternehmen zukünftig verantwortungsvoller kontrolliert werden sollen. Eine Kompromissfindung war hier allerdings nicht ganz einfach. Die CDU/CSU-Fraktion im EU-Parlament konnte jedoch übermäßige Bürokratie zu Lasten von klein- und mittelständischen Unternehmen verhindern. Gerade für KMU ist es oft schwierig, jeden einzelnen Lieferanten zu kontrollieren, weshalb ich hier einen risikobasierten Ansatz als maßgebend ansehe.

Die Sorgfaltspflicht von KMU soll vor allem dann unter die Richtlinie fallen, wenn diese in Risiko-Sektoren tätig sind. Diese werden zukünftig von der EU-Kommission definiert.

Erfreulich ist meines Erachtens, dass ein zivilrechtliches Haftungssystem in Übereinstimmung mit nationalem Recht durchgesetzt werden konnte. Denn Unternehmen sollen nur dann haften, wenn sie auch tatsächlich für den angerichteten Schaden verantwortlich sind.

Der entsprechende konkrete Gesetzesvorschlag der EU-Kommission wird noch vor der Sommerpause erwartet.