Im Jahr 2014 trat die sogenannte „Durchsetzungsverordnung“, erlassen vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat, in Kraft. Nach jener Verordnung hatte die EU fortan begrenzte Möglichkeiten, in einen Streitbeilegungsmechanismus der Welthandelsorganisation (WTO) und gegen eine Blockade einzelner Staaten einzugreifen. Das aktuelle Problem liegt hier in der Entscheidungsunfähigkeit des Berufungsgremiums der WTO. Die Hauptaufgabe der WTO ist es, im Welthandel dafür zu sorgen, dass die vereinbarten multilateralen Regeln befolgt werden. Dies muss stets Priorität haben.

Für mich ist klar: Die EU braucht bei Handelsstreitigkeiten stärkere Befugnisse. Diese neuen Befugnisse müssen es uns erlauben, konkretere Maßnahmen gegen inakzeptable Blockaden ergreifen zu können.

Die EU-Abgeordneten im Handelsausschuss hatten sich bereits vor Beginn der Plenartagung für die Stärkung der besagten Durchsetzungsverordnung ausgesprochen.

Zunächst diskutierte das Plenum am Montag über die diesbezügliche Vereinbarung zwischen Parlament und Rat. Am Dienstag gab es schließlich grünes Licht für die überarbeitete Verordnung zur Durchsetzung internationaler Handelsregeln.

Die Änderungen an der Durchsetzungsverordnung zielen darauf ab, dass in bestimmten Fällen nicht alle Phasen des WTO-Streitbeilegungsverfahren durchlaufen werden müssen, um Maßnahmen zu ergreifen.

Durch die neue Verordnung kann die EU nun gegen diejenigen vorgehen, die globale Handelsregeln verletzen. Das Europaparlament hat dabei durchgesetzt, dass auch der Handel mit Dienstleistungen oder geistigem Eigentum von der Verordnung erfasst sind. Für mich ist dies ein wichtiger, gleichwohl aber nur ein erster Schritt zur Stärkung unseres handelspolitischen Schutzinstrumentariums. Besonders wichtig ist mir dabei, dass die EU vor allem unsere heimischen Unternehmen vor irregulärem Wettbewerb schützen kann.