Da es dem EU-Gipfel vergangenes Wochenende gelang, die Blockade beim langfristigen Haushalts- und Aufbaupaket zu überwinden, waren auch die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bereit, den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) formell zu bestätigen.

Der Rat der EU hatte die Texte der Verordnungen für den MFR rechtzeitig vor der Plenarwoche an das Parlament weitergeleitet. Die Bestätigung ist eine wichtige Nachricht für die europäische Wirtschaft. Nun kann die dringend benötigte Unterstützung zu Beginn des nächsten Jahres bei den EU-Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Der MFR wurde bereits im November mit dem Rat vereinbart, während man sich am 4. Dezember auf den Jahreshaushalt für 2021 einigen konnte.

Die Debatte über das Ergebnis des Europäischen Rates die im Plenum geführt wurde, fokussierte sich zudem auf die Einigungen über den 750 Milliarden Euro schweren EU-Sanierungsfonds und den Rechtsstaatlichkeitsmechanismus – ein Thema, das ich bereits in meinem Newsletter im Oktober aufgegriffen habe.

Besonders der Mechanismus für Rechtsstaatlichkeit ist ein beachtlicher Erfolg für das Europäische Parlament und ein Wegbereiter für die Art und Weise, wie die EU die Rechtsstaatlichkeit in Europa zukünftig schützen wird.

Auch die finale Einigung mit den EU-Mitgliedstaaten über die Sanierungs-und Resilienzfazilität (RRF), die als zentraler Teil des EU-Sanierungsfonds gilt, stimmt mich zuversichtlich. Bereits zu Beginn der COVID-19-Pandemie forderte die EVP-Fraktion einen Wiederherstellungsfonds zur Abfederung der europaweiten Auswirkungen der Krise. Die RRF kann als ein starkes Zeichen dafür gesehen werden, dass Solidarität als gemeinsamer Wert der Europäischen Union kein Lippenbekenntnis ist.

Erfreulicherweise ist nun auch die Finanzierung gesichert. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass der EU-Mehrjahreshaushalt pünktlich zum 1. Januar 2021 starten wird. Es bedarf allein der noch ausstehenden Zustimmung der nationalen Parlamente, bevor das Programm anlaufen kann.