Am Donnerstag debattierten die Abgeordneten über die Rolle der Türkei im Mittelmeer.

Bereits seit Frühjahr 2019 führt die Türkei Probebohrungen im Meeresboden innerhalb der Wirtschaftszone Zyperns durch. Dies ist nicht rechtens. Nach Bestimmungen des Internationalen Seerechts dürfen Bodenschätze innerhalb einer Wirtschaftszone nicht von anderen Staaten ausgebeutet werden. Um aus türkischer Sicht diese Probebohrungen doch auf einer rechtlichen Grundlage durchführen zu können, haben die Türkei und Libyen ein bilaterales Abkommen über eine Sonderwirtschaftszone im Mittelmeer geschlossen.

Die Türkei erkennt generell die Souveränitäts- und Nutzungsrechte, die durch Inseln entstehen, nicht an. Dieser Streit spielt insbesondere in der Ägäis eine große Rolle, wo Griechenland und die Türkei seit Jahrzehnten über die Ausdehnung der jeweiligen Kontinentalplatte und über die Frage streiten, mit welchen Mitteln (bilaterale Verhandlungen oder Klärung durch den Internationalen Gerichtshof) dieser Konflikt beigelegt werden soll.

Die EVP Fraktion stellt deutlich klar, dass die Bohrungen der Türkei vor Zypern illegal sind und aufhören müssen. Auch die Türkei muss sich an die Regeln des Völkerrechts halten. Im Mittelmeer gelten, wie in jedem anderen Ozean, die Regeln des Seerechts, die Anrainerstaaten Gewässer zu ausschließlicher Nutzung zugestehen. Auch das Abkommen zwischen der Türkei und Libyen über die Aufteilung von Wirtschaftszonen ist eindeutig rechtswidrig, da es die Rechte Griechenlands im Mittelmeer verletzt!