Verabschiedung weiterer Maßnahmen:

Mehr Flexibilität

Am Freitag stimmte das Parlament für eine flexiblere Umschichtung nicht genutzter EU-Mittel. Dies ermöglicht den Mitgliedsstaaten, EU-Mittel zwischen den drei wichtigsten Fonds – also dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds und dem Kohäsionsfonds- zwischen den verschiedenen Regionen und zwischen den spezifischen Schwerpunktbereichen der Fonds umzuschichten.

Darüber hinaus werden die Regional-Programme in 2020-2021 zu 100 % aus den EU-Mitteln finanziert. Zusätzlich wurde auch die Genehmigung der Programme vereinfacht. Somit können die Umsetzung beschleunigt und die Finanzinstrumente leichter nutzbar gemacht werden.

Im Folgenden gebe ich Ihnen einen Überblick über die Anwendungsbereiche der drei oben genannten Fonds.

Zum Europäischen Sozialfonds:

  • Europas „ältestes“ Finanzinstrument, um in Menschen zu investieren, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer zu verbessern und ihren Lebensstandard anzuheben. 
  • Förderung eines arbeitsplatzintensiven Aufschwungs oder die Beseitigung von Bildungslücken, sowie Armut und sozialer Ausgrenzung aufgrund der Wirtschaftskrise. 
  • Begünstigte sind: Einzelpersonen, wie Arbeitnehmer, Jugendliche, Arbeitssuchende, wirtschaftlich benachteiligte Personen, aber auch Unternehmen und Organisationen.
  • Mehr unter: https://ec.europa.eu/regional_policy/de/funding/social-fund/

Zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung:

  • Investitionen für Wachstum und Arbeitsplätze zur Stärkung des Arbeitsmarktes und der regionalen Volkswirtschaften;
  • europäische territoriale Zusammenarbeit, die auf die Stärkung der grenzübergreifenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit innerhalb der EU abzielt.
  • Mehr unter https://www.europarl.europa.eu/ftu/pdf/de/FTU_3.1.2.pdf

Zum Kohäsionsfonds:

Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Europäischen Union:

  • Investitionen im Umweltbereich, z. B. in Bereichen mit Bezug zu nachhaltiger Entwicklung und Energie, die einen Nutzen für die Umwelt aufweisen;
  • transeuropäische Netze in Bezug auf die Verkehrsinfrastruktur
  • Der Kohäsionsfonds ist jenen Mitgliedstaaten vorbehalten, deren Bruttonationaleinkommen pro Kopf bei unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt.
  • Für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 werden aus dem Kohäsionsfonds Mittel für die folgenden 15 Mitgliedstaaten bereitgestellt: Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern
  • Mehr unter https://ec.europa.eu/regional_policy/de/funding/cohesion-fund/

Soforthilfen für den Gesundheitsbereich

Die Abgeordneten stimmten dafür, dass 3,08 Milliarden Euro als Soforthilfe (Soforthilfeinstrument ESI) für den Gesundheitsbereich zur Verfügung gestellt werden.

Konkret soll damit folgendes erreicht werden:

  • Förderung der Einfuhr, des Transports und der Verteilung von Schutzausrüstung mit gezielter Ausrichtung auf die am schwersten betroffenen Gebiete;
  • Unterstützung des grenzüberschreitenden Transports von bedürftigen Patienten in Krankenhäusern mit freien Kapazitäten;
  • Ankurbelung einer raschen Entwicklung von Medikamenten und weiteren Testverfahren.
  • Unterstützung beim Bau mobiler Feldkrankenhäuser

Darüber hinaus umfasst das neue Maßnahmenpaket auch die Unterstützung Griechenlands bei der Bewältigung des steigenden Migrationsdrucks. Die Kommission stellte der Regierung in Athen ein Budget von 350 Millionen Euro als weitere Unterstützung zur Verfügung. Davon sind 50 Millionen Euro für die medizinische Versorgung bestimmt. Nach einem Gesundheitscheck werden 1.600 unbegleitete Minderjährige, die sich derzeit auf den Inseln befinden, um Schutz zu suchen, in andere EU-Länder gebracht werden. Deutschland, Frankreich, Portugal, Finnland, Litauen, Kroatien, Irland und Luxemburg sind zur Aufnahme bereit.

Des Weiteren umfasst das Paket 100 Millionen Euro für den Wiederaufbau Albaniens nach dem Erdbeben.

Zum Soforthilfeinstrument ESI: Dieses wurde 2016 geschaffen, um dem massiven Flüchtlingsstrom in Griechenland zu begegnen. Es ist eine Antwort auf die außergewöhnliche Herausforderung, die sich aus dem anhaltenden Migrationsdruck an den Außengrenzen der Union ergeben. Bereits 2016 wurde festgelegt, dass dieses Soforthilfeinstrument auch im Falle von Naturkatastrophen oder von durch Menschen verursachte Katastrophen gewährt werden. Die Soforthilfe wird nur gewährt, wenn der Umfang und die Auswirkungen einer Katastrophe außergewöhnlich sind oder/und gravierende Folgen in mehr als einem Mitgliedsstaat entstehen.

Nahrungsmittelhilfe und Unterstützung für Menschen in Not

Außerdem stimmten die Abgeordneten für die  Sonderregelungen bezüglich des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (kurz FEAD), um sicherzustellen, dass Obdachlose und Menschen in Armut auch während der Corona-Krise unterstützt werden. Logistische und personelle Einschränkungen, insbesondere aufgrund der Maßnahmen zur Begrenzung und „social distancing“ verhindern zunehmend die Verteilung von Nahrungsmitteln und grundlegender materieller Hilfe. Das Parlament stimmt für die Änderung der FEAD-Vorschriften. Dies ermöglicht nun konkret die Finanzierung von Schutzausrüstung und von Nahrungsmittelhilfe, das Einführen von elektronischen Gutscheinen, eine vorübergehende 100%ige Finanzierung aus dem EU-Haushalt (anstatt Kofinanzierung) und vereinfachte Rechnungslegung und Rechnungsprüfung während der Pandemie.

Insgesamt rund 13 Millionen Menschen profitieren jedes Jahr von diesem Fonds. Er ist mit 3,8 Milliarden Euro ausgestattet.

Aufschub der Medizinprodukteverordnung  

Die Abgeordneten stimmten für die Verschiebung der geplanten neuen Medizinprodukteverordnung um ein Jahr. Wichtig ist nun, dass dringend benötigte Medizinprodukte wie Beatmungsgeräte, Masken, Tests und andere Medizinprodukte hergestellt und nicht durch bürokratische Auflagen verhindert werden.