Sind Sie auch schon elektrisch unterwegs? Der Absatz von Pedelecs, Segways und e-Rollern steigt jedenfalls stetig an. Doch welchen Platz haben diese Fahrzeuge im Straßenverkehr? Zu dieser Frage sowie zum rechtlichen Schutz von Unfallopfern fällte das EU-Parlament diese Woche eine wichtige Entscheidung.

Quelle: Europäisches Parlament 2010

Europas Straßen sind die sichersten der Welt. Dennoch passieren jedes Jahr noch immer mehrere Tausend Unfälle. Die EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflicht ist ein wichtiges Instrument, welches sicherstellt, dass die Opfer von Unfällen am Ende nicht im Regen stehen. Um den Schutz der Unfallopfer im Straßenverkehr in der EU zu erhöhen, stimmte das Parlament nun für eine Verbesserung der geltenden Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie. Die neuen Regeln sollen gewährleisten, dass Opfer eine gerechte Entschädigung erhalten. Außerdem sollen nicht ausreichend versicherte Fahrzeuge möglichst von den Straßen verschwinden und Versicherungsnehmer aus verschiedenen Mitgliedstaaten sollen gleich behandelt werden.

Heiß diskutiert wurde mit Blick auf die Versicherungspflicht eine weitere Frage: E-Scooter, Segways und ähnliche Zweiräder mit unterstützenden Elektromotoren werden in Europa immer populärer. In Deutschland erreichte der Verkauf von Elektrofahrrädern 2017 beispielsweise bereits einen Marktanteil von 19 Prozent. Ungeachtet dieser Popularität ist die Rolle dieser Fahrzeuge im Straßenverkehr noch unklar. Beispielsweise sind Segways, E-Scooter, etc. in manchen EU-Ländern bisher nicht im Straßenverkehr erlaubt, sondern nur auf Geh- oder Fahrradwegen.

Doch mit der steigenden Präsenz dieser Fahrzeuge stellt sich zunehmend auch eine Haftungsfrage. Größere bzw. schnellere Fahrzeuge wie Motorräder und Autos unterliegen einer europäischen Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge. Auch bei Unfällen im EU-Ausland ist damit sichergestellt, dass Haftungsfragen verlässlich geregelt sind. Für normale Fahrräder oder Tretroller gibt es aus gutem Grund keine derartigen Pflichten, doch es stellt sich die Frage, wie ihre elektrisierten Verwandten behandelt werden sollen.

Nun sprach sich das Plenum des EU-Parlaments mehrheitlich gegen die Einbeziehung von Pedelecs, Segways und elektronischen Tretrollern in die europäische Kfz-Richtlinie aus. Damit bleiben diese Zweiräder weiterhin von der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Für die EVP-Fraktion war klar, dass es EU-weite Standards inklusive einer Versicherungspflicht nur für Fahrzeuge mit wesentlich höheren Geschwindigkeiten geben darf. Eine verpflichtende Kfz-Versicherung würde die Preise für Pedelecs, E-Roller und ähnliche Zweiräder in die Höhe treiben und das obwohl die grenzüberschreitende Relevanz dieser Fahrzeuge gering ist. Das Risiko, das von Pedelecs im Straßenverkehr ausgeht, ist nicht höher als das eines herkömmlichen Fahrrads. Die Privat-, Haus- oder Reisehaftpflichtversicherung, unter der die meisten Pedelecs, etc. auch heute schon versichert sind, reicht völlig aus.

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