Schon lange wird über das Herbizid Glyphosat ein erbitterter Streit geführt. Ist das Mittel schädlich für Mensch und Umwelt? Soll eine Anwendung in Europa weiter erlaubt sein? Angesichts der Kontroverse setzte das EU-Parlament einen Sonderausschuss ein, der ganz generell die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel unter die Lupe nehmen sollte. Nun legte der Ausschuss seinen Abschlussbericht vor.

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist ein komplizierter Prozess. Auf der einen Seite müssen die Risiken, die von Herbiziden für die Umwelt sowie die menschliche Gesundheit ausgehen, sachlich bewertet werden. Zum anderen sind unsere Landwirte auf zuverlässige und wirtschaftliche Angebote angewiesen. Im Spannungsfeld zwischen diesen beiden Anforderungen muss die Politik gut abwägen und dann wohlüberlegte Entscheidungen treffen. Angesichts des teils heftigen Streits über die Zulassung von Glyphosat beschloss das Europäische Parlament Anfang 2018, einen Sonderausschuss einzurichten. Dieser Ausschuss sollte mehrere Aspekte unter die Lupe nehmen:

  • Das Zulassungsverfahren für Pestizide in der EU;
  • Potenzielle Mängel bei der wissenschaftlichen Bewertung und Zulassung von Stoffen;
  • Die Rolle der Europäischen Kommission bei der Erneuerung der Glyphosat-Lizenz;
  • Mögliche Interessenkonflikte im Genehmigungsverfahren;
  • Die Rolle der EU-Agenturen (z.B. die Europäische Umweltbehörde) und die Frage, ob sie über ausreichend Personal und Finanzmittel verfügen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Aus Sicht der EVP-Fraktion sollte sichergestellt werden, dass die wissenschaftliche Bewertung von Herbiziden und anderen Stoffen nicht von der Tagespolitik abhängig ist. Die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel müssen wissenschaftlich fundiert bleiben und auf unabhängigen, transparenten und effizienten Verfahren beruhen. Zwar hat die EU bereits das strengste Zulassungssystem der Welt. Nichtsdestotrotz muss für mehr Unabhängigkeit, Transparenz und damit für mehr Vertrauen gesorgt werden.

Künftig soll die EU-Kommission entscheiden, welcher Mitgliedstaat bei Neu- und Wiederzulassungen für die Prüfung eines Wirkstoffes zuständig ist. Bisher liegt diese Entscheidung bei Neuzulassungen noch in Händen der Industrie. Darüber hinaus brauchen wir einen verbesserten öffentlichen Zugang zu Wirkstoff- und Pflanzenschutzmittelstudien, um eine rechtzeitige unabhängige Prüfung zu ermöglichen. Auch die Regeln bei der Wirkstoff- und der späteren Produktzulassung müssen europaweit noch weiter harmonisiert werden. Die Prüf-Qualität für neue Pflanzenschutzmittel sollte EU-weit gleich sein. Damit schaffen wir mehr Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt, und schützen die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirte. Sie brauchen legale, ungefährliche und zuverlässige Pflanzenschutzmittel.