Wie in jedem Staat gibt es auch auf europäischer Ebene Institutionen, die Aufgaben wahrnehmen. Zu diesen Institutionen gehören auf europäischer Ebene:
die Europäische Kommission,
das Europäische Parlament,
der Europäische Rat,
der Europäische Rechnungshof und
der Europäische Gerichtshof.
In der EU teilen sich die Rechtsetzungsgewalt das Europäische Parlament, das die europäischen Bürgerinnen und Bürger vertritt und von ihnen direkt gewählt wird;
der Rat der Europäischen Union, in dem die Regierungen der einzelnen Mitgliedsländer vertreten sind; und die Europäische Kommission, die die Interessen der EU insgesamt vertritt.
Gemeinsam entwickeln diese drei Institutionen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (vormals „Mitentscheidungsverfahren“) die politischen Strategien und Rechtsvorschriften, die in der gesamten EU Anwendung finden. Die Kommission schlägt neue Rechtsvorschriften vor, und das Parlament und der Rat verabschieden sie. Die Kommission und die Mitgliedstaaten setzen diese Rechtsvorschriften um, und die Kommission stellt außerdem sicher, dass die Rechtsvorschriften in den EU-Ländern ordnungsgemäß angewendet und umgesetzt werden.
Die Befugnisse und Zuständigkeiten dieser Institutionen sind in den Verträgen niedergelegt. Diese bilden die Grundlage für alles, was die EU unternimmt. Auch die Regeln und Verfahren, die die EU-Institutionen zu befolgen haben, sind darin festgehalten. Die Verträge werden von den Staats- und Regierungschefs aller EU-Länder vereinbart und von den Parlamenten ratifiziert.
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